Staatliche Förderung von Solarstromspeichern

Seit dem 1.Mai 2013 werden Solarstrom speicher vom Staat gefördert. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die für eine Förderung ausschlaggebend sind.
Gefördert werden Solarstromspeicher, die seit dem 1.Januar 2013 installiert wurden. Dabei darf die maximale Leistung nicht mehr als 30 Kilowatt betragen. Es ist zwingend darauf hinzuweisen, dass die Förderung vor der Anschaffung eines Solarstromspeichers beantragt werden muss.

Wie sieht die Förderung durch den Staat aus?

Der Staat bezuschusst den Kauf eines Batteriespeichers mit 30 Prozent. Ebenso werden hierfür attraktive Tilgungszuschüsse bereitgestellt. Es gibt zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten.

  1. Variante1: Die Anschaffung eines Solarstromspeichers erfolgt gleichzeitig mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Hier liegt der maximale Fördersatz bei 600,-€ pro Kilowatt.
  2. Variante 2: Eine bestehende Anlage, die nach dem 01.01.2013 nachgerüstet wird, liegt der maximale Fördersatz bei 660,-€ pro Kilowatt.
  3. Die Berechnung der Förderhöhe ist abhängig von der Anlagengröße. Das heißt, der Maximalförderbetrag pro Kilowatt Anlagenleistung liegt im Falle einer Neuanschaffung bei 2.000,-€ und bei einer Erweiterung bei 2.200,-€.
  4. Als Beispiel nehmen wir eine Neuanschaffung einer Anlage mit 5kWp, die einen Anschaffungswert des Batteriespeichers von zum Beispiel 10.000,-€ hat. Pro kWp ergeben sich demnach die Kosten in Höhe von 2.000,-€ (10.000,-€:5). Somit liegen wir mit diesem Betrag genau an der Obergrenze der Förderung. Der Zuschuss für diese Anlage beträgt nun 10.000,- x 0,3 = 3.000,-€
  5. Nehmen wir das Beispiel der Nachrüstung. Annahme: Eine Anlage mit 4kWp ist vorhanden. Die Kosten für den Batteriespeicer liegen ebenfalls bei 10.000,-€. Somit liegt der Preis pro kWp bei 2.500,-€ und liegt in diesem Fall über dem maximalen Förderwert von 2.200,-€ für die Nachrüstung. In diesem Fall werden als Berechnungsgrundlage 4 x 2.2000,-€ gerechnet, so dass folgende Förderung bezuschusst wird: 8.800,-€ x 0,3 = 2.640,-€.
  6. Folgende Personenkreise dürfen die Förderung beantragen: Privatpersonen, Unternehmer (Ausnahme sind Unternehmer in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle), Landwirte, Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller.
  7. Voraussetzung für die Förderung sind folgende: Die Batterie muss direkt nach Inbetriebnahme (spätestens 2 Wochen) auf der Internetseite https://register.hoppecke-batterien.de registriert werden.
    Batteriespeicher entlasten die Stromnetze.
    Durch Lieferung des Herstellers mit einer 7-jährigen Zeitwertgarantie erhält der Anlagenbesitzer bei Defekt innerhalb der ersten 7 Jahre den jeweiligen Zeitwert der Batterie.
    Die Einspeiseleistung darf max. 60% betragen.

Die staatliche Förderung für ein Solarstromspeicher liegt bei 30 Prozent. Es sind in diesem Zusammenhang einige Dinge zu beachten. Aber unterm Strich rechnet sich solch ein System.


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Thomas Herbst, Elektro Burkart GmbH